Mitglied werden
Voraussetzungen
Im Bereich des Obersten Rates für Deutschland können grundsätzlich nur Freimaurer in den Alten und Angenommenen Schottischen Ritus aufgenommen werden, die mindestens seit neun Monaten den Meistergrad besitzen.
Eine besondere Vereinbarung mit der Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland, Konkordat genannt, regelt nicht nur die Zuständigkeit bei der Erteilung der freimaurerischen Grade, sondern soll auch die Zusammenarbeit fördern. Danach werden die ersten drei Grade durch die Großloge erteilt und bearbeitet, die weiterführenden Grade liegen in der Zuständigkeit des Obersten Rates für Deutschland. Ähnliche Regelungen haben übrigens auch die meisten anderen Obersten Räte in ihren Ländern mit den jeweiligen Großlogen abgeschlossen.
Freimaurermeister der American Canadian Grand Lodge und der Grand Lodge of British Freemasons in Germany können ebenfalls in den Schottischen Ritus aufgenommen werden.
Die Große National-Mutterloge »Zu den drei Weltkugeln« und die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland – Freimaurerorden haben eigene weiterführende Grade beziehungsweise Erkenntnisstufen. Daher ist eine Aufnahme von Brüdern dieser Lehrarten in den Schottischen Ritus nicht vorgesehen. Um den brüderlich-freundschaftlichen Austausch zu fördern, bestehen seit vielen Jahren praktizierte Besuchsabkommen, die die gegenseitige Teilnahme an den rituellen Arbeiten der jeweils anderen Lehrart ermöglichen.
Eintritt in den Schottischen Ritus
Die Aufnahme in den Schottischen Ritus erfolgt mit der rituellen Aufnahme in eine Perfektionsloge. Traditionell wird ein Freimaurermeister für eine Mitgliedschaft vorgeschlagen.